(Quelle:www.weinausoesterreich.at)
International unterscheidet man zwischen dem romanischen und dem germanischen Weinrecht. Während beim germanischen Weinrecht (Österreich, Deutschland) eher die Sortenbezeichnung im Vordergrund steht, unterscheidet und charakterisiert das romanische Weinrecht (Italien, Frankreich, Spanien) die Weine nach Herkünften.
Dazu ein Beispiel: Hier in Österreich im germanischen Weinrecht wird ein Konsument auf die Frage „Welchen Wein haben Sie gestern getrunken“ meistens eine Sorte nennen („Ich haben gestern einen guten Zweigelt getrunken“); ein Konsument aus einem romanischen Land wird eine Herkunft zur Antwort geben („Ich habe eine Chianti/Rioja/Bordeaux etc. getrunken“). Nachdem im romanischen System die Weine gemäß ihren Herkünften definiert sind, entspricht die Herkunft quasi einer Weinbeschreibung; im germanischen Weinrecht hingegen sind mit den einzelnen Herkünften keine Weine definiert. Wenn also jemand z.B. antwortet „Ich habe einen Wein aus der Thermenregion getrunken“, so wird damit keine Information über den Wein (weiß? rot? süß? etc.) gegeben.
Das romanische Weinrechtssystem bietet damit 2 große Vorteile:
- Weine, die nach ihrer Herkunft benannt und definiert werden, sind nicht austauschbar! In Österreich mussten wir diesen schmerzlichen Erfahrungsprozess bereits erleben, als große Mengen Grüner Veltliner, Welschriesling, Zweigelt oder Blaufränkisch aus Ungarn importiert wurden und vom österreichischen Konsument – der sich primär an der Sorte orientiert – im Glauben konsumiert wurde, österreichischen Wein zu trinken. Außerdem ist die Angabe von Rebsorte(n) und Jahrgang auch beim Wein ohne Herkunft erlaubt. Umso wichtiger ist die Betonung der spezifischen Herkunft im Marketing
- Das romanische Weinrecht kennt weiters den Grundsatz der Selbstbestimmung: Nachdem z.B. ein Chianti jedes Jahr wie ein Chianti schmecken muss, ist eine genaue Definition des Weines (Sorte, Weinbereitung, Ausbaustil, etc.) erforderlich. Alle diese Festlegungen werden von den im Chiantigebiet ansässigen Berufsgruppen (Traubenproduzenten, Weinproduzenten, Händler, etc.) getroffen – man spricht daher von der Selbstbestimmung bzw. vom System der Interprofession (Zusammenarbeit zwischen den Berufen in den interprofessionellen Komitees). Der große Vorteil der Selbstbestimmung ist die Tatsache, dass sich die verantwortlichen Berufsgruppen intensiv mit dem Wein und dem Gebiet auseinandersetzen müssen und so unverwechselbare und nicht austauschbare Weintypen schaffen.
Durch die bereits erwähnten Importe ungarischer Weine Ende der 90er Jahre begann man auch in Österreich, sich mit dem romanischen Weinrechtssystem auseinander zu setzen. Durch eine Änderung des Weingesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, dass sich in den einzelnen österreichischen Weinbaugebieten solche interprofessionellen Komitees bilden können und Vorschläge für gebietstypische Weine ausarbeiten. Nur dieser gebietstypische Wein darf dann den Namen des Gebietes tragen und um dem Konsumenten zu zeigen, dass es sich um einen solchen gebietstypischen Wein handelt, trägt dieser anstelle der Bezeichnung „Qualitätswein“ die Bezeichnung „DAC“ bzw. „Districtus Austriae Controllatus“. Entscheidend ist jedoch nicht das Kürzel DAC, sondern der geografische Begriff, der davor steht.
Ein DAC Wein ist also grundsätzlich kein neuer Wein. Auf Basis des bisherigen österreichischen Qualitätswein Systems sind DAC-Weine nun solche Weine, die vor allem geschmacklich unverkennbar typisch für ein heimisches Weinbaugebiet sind. Damit folgt Österreich nunmehr den Appellationssystemen von renommierten Weinbaugebieten in Italien (Chianti, Soave), Frankreich (Bordeaux, Burgund, Chablis) oder Spanien (Rioja). Dort lauten die Bezeichnungen DOCG/DOC, AOC/AC oder DOCa/DO. Der große Vorteil des österreichischen Systems ist, dass alle Weine, die nicht den DAC-Bestimmungen des Gebietes entsprechen weiterhin Qualitätsweine bleiben, jedoch am Etikett die Herkunft der übergeordneten Weinbaugebietes tragen (Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien). Damit bleibt die Vielfalt der österreichischen Weinlandschaft auch auf Qualitätsweinebene gesichert.
Bis dato wurden 7 DAC-Gebiete per Verordnung des Landwirtschaftsministers definiert:
- Weinviertel DAC
- Mittelburgenland DAC
- Traisental DAC
- Kremstal DAC
- Kamptal DAC
- Leithaberg DAC
- Eisenberg DAC
Die genauen gesetzlichen Vorgaben für alle DAC-Weine (Stand Mai 2010):
| Weinviertel dac (ab Jahrgang 2002) |
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Rebsorte:
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Grüner Veltliner
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Stufen:
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Klassik: Einreichung zur Prüfnummer ab 01. Jänner des auf die Ernte folgenden Jahres, Verkauf ab 01. März Reserve: (ab Jahrgang 2009) Einreichung zur Prüfnummer ab 15. März des auf die Ernte folgenden Jahres, Verkauf ab 15. März des Folgejahres;
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Alkohol:
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Klassik: mind. 12 Vol % Reserve: mind. 13 Vol %;
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Geschmacksprofil:
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Klassik: fruchtig, würzig, pfeffrig, keine Botrytisnote, kein Holzton; Reserve: trocken, kräftig, würzig, zarter Botrytis- und Holzton zulässig
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| Mittelburgenland dac (ab Jahrgang 2005) |
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Rebsorte:
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Blaufränkisch
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Stufen:
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Klassik: Einreichung zur Prüfnummer ab 01. Jänner des auf die Ernte folgenden Jahres. Erst ab 01. März des auf die Ernte folgenden Jahres in den Verkauf. Reserve: Einreichung zur Prüfnummer ab 1. Jänner des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres. Erst ab 01. März des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres in den Verkauf.
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Alkohol:
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Klassik: mind. 12,5 Vol % (max. 13 Vol %) mit Lage (Z.B. Hochäcker) mind. 13 Vol% ( max 13,5 Vol %) Reserve: mind. 13 Vol %
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Geschmacksprofil:
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Klassik: fruchtig, würzig, kräftig, im traditionellen großen Eichenfass oder gebrauchten Barriques Reserve: fruchtig, würzig, kräftig, im traditionellen großen Eichenfass oder Barriques
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| Traisental dac (ab Jahrgang 2006) |
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Rebsorte:
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Grüner Veltliner, Riesling
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Stufen:
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Klassik: Einreichung zur Prüfnummer ab 01. Jänner des auf die Ernte folgenden Jahres Reserve: Einreichung zur Prüfnummer ab 15. März des auf die Ernte folgenden Jahres
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Alkohol:
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Klassik: mind. 12 Vol % Reserve: mind. 13 Vol %
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Geschmacksprofil:
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Grüner Veltliner: frisch, fruchtig, würzig, keine Botrytisnote, kein Holzton Riesling: kräftig, kernig, aromatisch, mineralisch, keine Botrytisnote, kein Holzton
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| Kremstal dac (ab Jahrgang 2007) |
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Rebsorte:
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Grüner Veltliner, Riesling
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Stufen:
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Klassik: Einreichung zur Prüfnummer ab 01. Jänner des auf die Ernte folgenden Jahres Reserve: Einreichung zur Prüfnummer ab 15. März des auf die Ernte folgenden Jahres
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Alkohol:
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Klassik: mind. 12 Vol % Reserve: mind. 13 Vol %
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Geschmacksprofil:
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Grüner Veltliner: frisch, fruchtbetont, feine Würze, keine Botrytisnote, kein Holzton Riesling: duftig, steinobstaromatisch, elegant, mineralisch, keine Botrytisnote, kein Holzton
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| Kamptal dac (ab Jahrgang 2008) |
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Rebsorte:
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Grüner Veltliner, Riesling
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Stufen:
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Klassik: Einreichung zur Prüfnummer ab 01. Jänner des auf die Ernte folgenden Jahres Reserve: Einreichung zur Prüfnummer ab 15. März des auf die Ernte folgenden Jahres
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Alkohol:
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Klassik: mind. 12 Vol % Reserve: mind. 13 Vol %
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Geschmacksprofil:
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Grüner Veltliner: fruchtbetont, feine Würze, keine Botrytisnote, kein Holzton Riesling: duftig, aromatisch, elegant, mineralisch, keine Botrytisnote, kein Holzton
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| Leithaberg dac (Weiß: ab Jahrgang 2009; Rot: ab Jahrgang 2008) |
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Rebsorte:
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Pinot Blanc, Chardonnay, Neuburger, Grüner Veltliner, Blaufränkisch
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Stufen:
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Weiß: Einreichung zur Prüfnummer nur im Zeitraum April bis Juni des auf die Ernte folgenden Jahres, Verkauf ab 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres; Rot: Einreichung zur Prüfnummer nur im Zeitraum April bis Juni des auf die Ernte zweit folgenden Jahres, Verkauf erst ab 1. September des auf die Ernte zweit folgenden Jahres;
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Alkohol:
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Klassik: mind. 12,5 Vol % (max. 13,5 Vol. %)
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Geschmacksprofil:
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Weiß: fruchtig, würzig, frisch, regionstypisches Bukett; Rot: würzig, elegant, mineralisch, kein bis kaum merkbarer Holzton
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| Eisenberg dac (Reserve: ab Jahrgang 2008, Klassik ab Jahrgang 2009) |
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Rebsorte:
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Blaufränkisch
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Stufen:
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Klassik: Einreichung der Prüfnummer ab 1. Juni des auf die Ernte folgenden Jahres, Verkauf erst 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres;
Reserve: Einreichung der Prüfnummer ab 1. Jänner des auf die Ernte zweit folgenden Jahres, Verkauf erst ab 1. März des auf die Ernte zweit folgenden Jahres (frühestens jedoch am 1. September 2010);
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Alkohol:
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Klassik: mind. 12,5 Vol % (max. 13 Vol. %) Reserve: mind. 13 Vol %
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Geschmacksprofil:
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Klassik: fruchtig, mineralisch-würzig, kein bis kaum merkbarer Holzton; Reserve: fruchtig, mineralisch-würzig, kräftig, Ausbau im traditionellen großen Holzfaß oder im Barrique
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